Ihr Spezialist für Feuerwerk & Pyrotechnik
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Unklarheiten stehen wir Ihnen auch telefonisch gerne zur Verfügung. Tel: 071 252 42 60
1. Gegenstand und Geltungsbereich der AGB
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der X-EFFECTS GmbH als Feuerwerkdienstleister bzw. Betreiber des Webshops und dem Kunden. Kunde kann jede natürliche oder juristische Person sein, welche über den Webshop x-effects.ch Feuerwerksartikel bezieht. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen von X-EFFECTS gelten ausschliesslich die vorliegenden AGB in ihrer jeweils bei der Bestellung aktuellsten Version. Abweichende Bedingungen sind für X-EFFECTS nur nach einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung verbindlich. Mit der Bestellung bzw. Auftragserteilung akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB vollumfänglich. Die AGB bilden damit einen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen X-EFFECTS und dem Kunden.
2. Wichtige Hinweise
Pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerksartikel) werden in nachfolgende Kategorien eingeteilt:
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Kategorie F1 (Empfehlung: Keine Abgabe unter 12 Jahren):
Pyrotechnischer Gegenstand mit sehr geringem Gefährdungspotential, einschliesslich solche, die zur Verwendung in Gebäuden vorgesehen sind. Für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 ist keine Verkaufsbewilligung vom Kanton erforderlich. Es besteht ebenfalls keine zeitliche Einschränkung im Verkauf.
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Kategorie F2 (Darf nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden):
Pyrotechnischer Gegenstand mit geringem Gefährdungspotential, zur Verwendung in kleinen, offenen Bereichen im Freien.
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Kategorie F3 (Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden):
Pyrotechnischer Gegenstand mit erhöhtem Gefährdungspotential, zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien.
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Kategorie F4 (Abgabe nur an Personen über 18 Jahre mit FWA/FWB Ausweis):
Pyrotechnischer Gegenstand mit erheblichem Gefährdungspotential. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 dürfen nicht in den Detailhandel (offener Verkauf) gebracht werden. Der Bezug ist nur mit gültigem Erwerbsschein oder einer Abbrandbewilligung vom Kanton möglich.
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Kategorie T1 (Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden):
Pyrotechnischer Gegenstand zu industriellen, technischen oder landwirtschaftlichen Zwecken, der aufgrund seiner Beschaffenheit und anhand der mitgelieferten Gebrauchsanweisung eine handhabungssichere und gefahrlose Verwendung gewährleistet. Unter die Kategorie T1 fallen auch sogenannte Indoor- und Bühnenfeuerwerke.
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Kategorie P1 (Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden):
Pyrotechnische Gegenstände ausser Feuerwerkskörper und pyrotechnischen Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen.
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Kategorie P2 (Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden):
Pyrotechnische Gegenstände ausser Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die nur für die Handhabung oder Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen bestimmt sind. Es besteht Buchführungspflicht (auch für den Verwender)
Der Kunde hat die oben erwähnten Hinweise ausdrücklich zur Kenntnis genommen.
3. Sicherheitshinweise
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Einsatz von Feuerwerksartikeln potentiell gefährlich ist und grosse Vorsicht erfordert. Der Kunde verpflichtet sich, die entsprechenden Sicherheitshinweise auf den spezifischen Produktunterlagen – teilweise direkt auf der Verpackung aufgedruckt oder zusätzlich und separat zum Produkt abgegeben – genau zu studieren und zu befolgen.
4. Altersgrenze
X-EFFECTS gibt an Personen unter 18 Jahren keine Feuerwerksartikel ab. Mit dem Absenden der Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Zur Altersverifizierung hat der Kunde im Rahmen einer Bestellung bei der Abholung der Ware zwingend eine Identitätskarte vorzuweisen.
5. Angebot, Bestellung und Vertragsschluss
X-EFFECTS vertreibt Feuerwerksartikel und Zübehör. Ebenfalls führt X-EFFECTS Klein- und Grossfeuerwerke im Auftrag des Kuden durch. Die Darstellung der Produkte und Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst mit Zustellung der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens X-EFFECTS an den Kunden zu Stande. Bestellungen können nur schriftlich über den Online-Shop erfolgen. Mit der Bestellung werden die vorliegenden AGB vom Kunden als integrierender Vertragsbestandteil akzeptiert.
6. Gebrauch der Feuerwerksartikel nur innerhalb der Schweiz vorgesehen
Die verkauften Feuerwerksartikel sind ausschliesslich für den Gebrauch in der Schweiz vorgesehen. X-EFFECTS liefert dementsprechend nur innerhalb der Schweiz. Der Kunde verpflichtet sich, die gekauften Feuerwerksartikel nicht aus der Schweiz auszuführen.
7. Liefer-‐und Leistungsbedingungen
Der Liefer- und Leistungsumfang bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung von X-EFFECTS. Als Erfüllungsort für die Warenlieferung sowie die Kaufpreiszahlung gilt der Sitz von X-EFFECTS, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche im Online-Shop aufgeführten Preise verstehen sich als Bruttopreise in Schweizer Franken (CHF) inkl. MWST ab Lager. Für Spezialanfertigungen gelten die Preise in den Dokumentationen und der Auftragsbestätigung. Die Ware wird vom Kunden im Voraus oder direkt bei der Übergabe bezahlt. Für Firmenkunden ist eine Bezahlung per Rechnung möglich. Diesfalls ist die Rechnung zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Ausgenommen hiervon sind Feuerwerke, welche als Dienstleistung bei uns bestellt werden. Hier gilt ausschliesslich Vorkasse. Bei Zahlungsverzug berechnet X-EFFECTS dem Kunden einen Verzugszins von 6 %. Sie erhalten automatisch eine Rechnung per Email. Einzahlungsscheine erhalten Sie keine von uns. Ihre Rechnungen können Sie jederzeit in Ihrem Account downloaden
9. Stornierung und Annahmeverzug
Stornierungen sind innerhalb von 24 Stunden nach Bestelleingang kostenlos möglich. Für Stornierungen, welche nicht innerhalb von 24 Stunden nach Bestelleingang getätigt werden, mindestens 50 % des Bestellwertes verrechnet, zzgl. der etwaig entstandenen Versandkosten. Bestellungen zur Abholung müssen innerhalb von 10 Tagen terminiert und innerhalb von 14 Tagen Abgeholt werden. Erscheint ein Kunde nicht zu einem vereinbarten Abholtermin, wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 25.00 in Rechnung gestellt.
10. Rückgabe von Feuerwerksartikeln
Grundsätzlich ist die Rückgabe von Feuerwerksartikeln ausgeschlossen, da Feuerwerkskörper zu den verderblichen Waren gehören. Falschlieferungen oder Rückgaben dürfen nur nach einer schriftlicher Aufforderung von X-EFFECTS in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Werden Feuerwerksartikeln ohne das schriftliche Einverständnis von X-EFFECTS zurückgegeben, wird die Ware auf Kosten des Kunden vernichtet.
11. Gewährleistung und Mängelrüge
Der Kunde hat die Beschaffenheit der Ware umgehend zu prüfen. Festgestellte Mängel sind X-EFFECTS schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware mitzuteilen, da ansonsten jede Gewährleistung entfällt.
12. Feuerwerk als Dienstleistung
X-EFFECTS bietet auch individuell – nach den Vorstellungen des Kunden – zusammengestellte Feuerwerke für spezielle Anlässe an (inkl. dem professionellen Abrennen vor Ort). In der Regel sind diese Feuerwerke per Vorauskasse zu bezahlen. Sollten schlechtes Wetter, insbesondere Regen, Schnee und/oder Wind, höhere Gewalt, kunden- oder sicherheitsrelevante Umstände dafür verantwortlich sein, dass das Feuerwerk nur teilweise oder gar nicht gezündet werden kann, so steht dem Kunden gegenüber X-EFFECTS kein Rückerstattungsanspruch zu. Ebenfalls kein Rückerstattungsanspruch besteht dann, wenn das Feuerwerk nicht den Erwartungen des Kunden entsprochen hat. Wird ein in Auftrag gegebenes Feuerwerk mindestens 7 Tage vor dem geplanten Termin durch den Kunden schriftlich storniert, trägt dieser 50 % der vereinbarten Kosten gemäss Auftragsbestätigung von X-EFFECTS. Massgebend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Stornierung bei X-EFFECTS. Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor dem geplanten Termin, trägt der Kunde 100 % der vereinbarten Kosten.
13. Haftung
X-EFFECTS übernimmt keinerlei Haftung für Schäden beim Kunden bzw. Dritten, welche durch Missachtung der Sicherheitshinweise und/oder Vorsichtsmassnahmen entstehen. Die Haftung für Sachschäden beim Kunden bzw. Dritten wird im gesetzlich zulässigen Umfang für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ausdrücklich wegbedungen.
14. Einhaltung behördlicher Sanktionen
Der Kunde verpflichtet sich, keines von X-EFFECTS gekauften Produkte in ein Land zu vertreiben, das behördlichen Sanktionen der Schweiz, der EU, der USA oder weiterer anerkannter Staaten unterworfen ist, welche die Verwendung oder den Einsatz solcher Produkte betreffen können. Der Kunde verpflichtet sich, diese Verpflichtung auch seinen Abnehmern zu überbinden, mit Weiterüberbindungspflicht.
15. Änderungen der AGB
X-EFFECTS behält sich Änderungen der vorliegenden AGB jederzeit vollumfänglich vor.
16. Ergänzende Bestimmungen zu Copyright-Richtlinien
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, unser eingesetzes Material, bzw. bei Beauftragung einer Diensleistung, welche durch uns durchgeführt wird (Hochzeitsfeuerwerke, Events, etc.) eigene Foto und Filmaufnahmen für Werbe,- und Promotionzwecke zu erstellen und zu verwerten. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte bei Angebotseinholung mit. Dies ist für die Kalkulation des Angebotes für uns unabdingbar. Sollten Sie uns nicht daraufhinweisen, so behalten wir uns das Recht vor das Angebot entweder für ungültig zu erklären oder das Angebot nachzuberechnen.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung, ist diese durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und X-EFFECTS unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der X-EFFECTS GmbH.
X-EFFECTS GmbH | Bisacht 1147 | 9248 Bichwil